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Handyvertrag kündigen – darauf ist zu achten

Handyvertrag kündigen: Tipps für die wirksame Kündigung des VertragsEin höheres Datenvolumen, ein günstigerer Preis, ein besseres Netz oder die Unzufriedenheit mit den Serviceleistungen des Mobilfunkanbieters – es gibt mehrere gute Gründe, warum es sich lohnt, den Handytarif zu wechseln. Um von den Vorteilen eines neuen Tarifs zu profitieren, müssen Sie zunächst den bestehenden Vertrag kündigen. Worauf bei der Kündigung zu achten ist, damit sie ganz sicher wirksam wird, erklärt der folgende Ratgeber.

Einen neuen Tarif finden

Bevor Sie Ihren alten Handytarif kündigen, haben Sie bestenfalls bereits einen neuen gefunden. Idealerweise ist dieser mindestens genauso leistungsstark wie der bestehende, kostet aber weniger und Sie erhalten zudem noch ein neues Handy. Vor allem seit Jahren bestehende Verträge sind meist „veraltet“ und in der Regel deutlich teurer als die aktuellen Smartphone-Tarife. Allerdings sind viele neue Tarife auch etwas komplizierter als früher, da mit Datenvolumen und Internet-Tarifen häufig Angebote beworben werden, bei denen erst im Kleingedruckten die Einschränkungen für die Internetnutzung sichtbar werden. Damit Sie sich im Tarifdschungel zurechtfinden, lohnt sich ein übersichtlicher und schneller Tarifvergleich aller großen Anbieter. Um den bestmöglichen Handytarif für die persönlichen Ansprüche zu finden, können Sie beispielsweise auf der Vergleichsplattform Starmobile Tarife von Telekom und Co. mit diversen Suchfunktionen und Filterkriterien schnell und effektiv vergleichen.

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Die Kündigungsfrist einhalten

Die Kündigung eines Handyvertrags ist immer nur zum Ende einer Laufzeit möglich. Hier gilt es zunächst einen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen. In der Regel haben die Verträge bei den Mobilfunkanbietern eine Laufzeit von 24 Monaten. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich diese Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Damit eine Kündigung gültig ist, muss zudem die Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Laufzeitende. Entscheidend ist hierbei das Datum, an dem die Kündigung beim Mobilfunkanbieter eingegangen ist.

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Tipp für die rechtzeitige Vertragskündigung: Sobald Sie einen neuen Handyvertrag abgeschlossen haben, sollten Sie eine Notiz mit Erinnerung in Ihren Smartphone Kalender eintragen, damit Sie etwa 4 Monate vor Vertragsende an die Kündigung erinnert werden. So verpassen Sie den Zeitpunkt für eine Neubewertung ihres Tarifes nicht und können dann entscheiden, ob Sie die automatische Verlängerung zulassen oder doch noch einen günstigeren Tarif wählen.

Eine Kündigung schreiben

Anders als beispielsweise bei einem Strom- oder Gasvertrag wird die Kündigung des Handyvertrags nicht von dem neuen Anbieter übernommen – Sie müssen daher selbst aktiv werden und eine Kündigung verfassen. Diese bedarf unbedingt der Schriftform und wird dem Vertragspartner im Idealfall per Post zugestellt. Um auf Nummer sicher zu gehen, lohnt es sich, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Im Zweifels- beziehungsweise Streitfall lässt sich so beweisen, dass die Kündigung tatsächlich rechtzeitig abgeschickt wurde. Alternativ akzeptieren viele Anbieter mittlerweile aber auch Kündigungsschreiben per E-Mail. Auf den Internetseiten der großen Mobilfunkprovider gibt es in der Regel als weitere Option Kündigungsvordrucke, die nur noch ausgefüllt und abgeschickt werden müssen.

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Für die rechtliche Wirksamkeit muss eine Kündigung einige wesentliche Aspekte enthalten. Dazu gehören neben dem vollständigen Namen und der Anschrift des Vertragsinhabers auch die Kunden- beziehungsweise Vertragsnummer sowie die eigene Telefonnummer. Schreiben Sie zudem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Vertrag kündigen. Darüber hinaus bitten Sie in dem Schreiben auch um eine Kündigungsbestätigung.

Die Rufnummer mitnehmen

Um einen hohen Organisationsaufwand zu vermeiden, möchten die meisten Menschen ihre bisherige Rufnummer gerne behalten. Dank einer gesetzlich geregelten Rufnummernmitnahme ist das mittlerweile bei einem Anbieterwechsel problemlos möglich. Im besten Fall wird bereits in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen. Aber auch nachträglich ist es noch möglich, den alten Anbieter zu informieren. Damit die Portierung reibungslos funktioniert, sollte der neue Anbieter genannt werden. Berücksichtigen Sie, dass der alte Vertragspartner für diese Serviceleistung Gebühren erheben kann. Lassen Sie sich die Rufnummernmitnahme ebenfalls schriftlich bestätigen und versäumen Sie nicht, auch den neuen Provider darüber zu informieren.

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