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Digitaler Behördengang – diese Möglichkeiten gibt’s

Behördengänge online abwickelnDer Ausbau der digitalen Behördengänge schreitet bundesweit voran. Sowohl auf kommunaler als auch auf Landes- oder Bundesebene lassen sich immer mehr Behördengänge bequem daheim online erledigen. Was den Bürger vor allem Zeit spart, schafft Entlastung für die zuständigen Ämter und Sachbearbeiter. So müssen Informationen und Daten nicht erst manuell erfasst werden, sondern lassen sich direkt elektronisch weiterverarbeiten. Ein Problem beim Ausbau der E-Government sind jedoch die erheblichen regionalen Unterschiede.

Vor allem auf kommunaler Ebene werden immense Differenzen deutlich. Dazu kommt, dass viele Bürger aufgrund von präsenten Sicherheitsbedenken noch immer vor der Möglichkeit des digitalen Behördenganges zurückschrecken. Dabei ist die Bearbeitung dank moderner Verfahren wie der Verifizierung/2F-Authentifizierung per Handy auf einem hohen Sicherheitsniveau möglich.

Was versteckt sich hinter dem E-Government?

Behördengänge onlineE-Government ist in aller Munde. Auch in Deutschland setzen zuständige Behörden alles daran, durch den Ausbau der Digitalisierung für Bürger Behördengänge komfortabler und einfacher zu machen. Im europaweiten Vergleich fällt die Bundesrepublik zwar hinter den unmittelbaren Nachbarländern zurück, doch auch hierzulande sind Fortschritte deutlich erkennbar.

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Der Grundgedanke des E-Government ist simpel: Anträge und passende Formulare können nicht nur komplett online in Anspruch genommen und bearbeitet werden. Sie lassen sich auch auf diesem Weg abschicken. Die Vorteile des digitalen Behördengangs liegen auf der Hand:

  • geht deutlich schneller
  • keine Wartezeiten auf den Ämtern
  • kann bequem von Zuhause erledigt werden
  • zu jeder Zeit möglich
  • oft auch über mobile Endgeräte vornehmbar
  • keine lästige Terminvereinbarung
  • wichtige Unterlagen, die benötigt werden, sind zuhause direkt verfügbar
    • noch immer große Unterschiede bei der Abwicklung
    • Formulare zwar oft digital abrufbar, lassen sich aber nicht direkt am PC bearbeiten

Achtung: Der Ausbau der E-Government scheitert oft am deutschen Sicherheitsbedürfnis. So gilt auch weiterhin: Fast überall dort, wo eine persönliche Unterschrift auf Anträgen erforderlich ist, muss oft auch noch der Weg zur Behörde erfolgen. Trotz moderner Authentifizierungsverfahren ist die elektronische Unterschrift oft noch gleichwertig mit der auf dem Papier.

Diese Behördengänge sind digital möglich

Es gibt mittlerweile eine Reihe von Behördengängen, die sich digital vollständig abwickeln lassen. Vor allem im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bandbreite an Behördengängen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Vorreiter sind vor allem die Standesämter, die während der Pandemie Strategien entwickeln mussten, um Trauungen und andere Aufgaben des Standesamtes weiterhin anbieten zu können. Mittlerweile können Sie viele Urkunden vom Standesamt online beantragen auf antrag24.de, etwa wenn Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder aus dem Geburtenregister benötigen.

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Art des Dokuments Besonderheiten / Beschreibung der digitalen Beantragung
Geburtsurkunde In immer mehr Bundesländern kann die Beantragung der Geburtsurkunde beim Standesamt digital erfolgen. In der Regel müssen die Dokumente dann nur abgeholt werden.
Kfz-Abmeldung / Ummeldung Auch wer sein Auto um- oder abmelden möchte, kann dies bevorzugt digital vornehmen. Das spart Zeit, da gerade auf den Zulassungsstellen oftmals lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Kindergeld Familien mit Nachwuchs können auch das Kindergeld digital beantragen. Das beschleunigt den Bearbeitungsvorgang erheblich.

Online-Funktion der Personalausweise soll Ausbau vorantreiben

Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, den Ausbau der digitalen Behördengänge weiter voranzutreiben. Ein wichtiger Baustein dabei sind die neuen Personalausweise. Diese sind mit einer sogenannten Online-Funktion ausgestattet. Dadurch soll gegenüber den Verwaltungsstellen sowie Behörden der Ausweis der eigenen Person noch sicherer und einfacher möglich sein. Das schafft wiederum die Grundlage, um das Angebot an digitalen Behördengängen zu erweitern.

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Hinweis: Es gibt immer mehr Dienstleister, die Hilfe bei digitalen Behördengängen anbieten. Hier muss allerdings vor allem bei externen Unternehmen mit weiteren Kosten gerechnet werden.

2F-Authentifizierung via Handy bringt mehr Sicherheit bei digitalen Behördengängen

Ein Aspekt, den Bürger immer wieder bei digitalen Behördengängen kritisieren, ist die Sicherheit. Generell gilt aber gerade beim E-Government, dass die Sicherheit der persönlichen Daten oberste Priorität hat. Moderne Verifizierungsverfahren haben dafür gesorgt, dass viele Sicherheitsbedenken aus dem Weg geräumt und die Vorgänge sicherer gestaltet werden konnten. Eines dieser Verfahren ist die 2-Faktor-Authentifizierung, auch bekannt als 2F- oder Multi-Faktor-Authentifizierung. Sie erfolgt über das Handy und verhindert auch dann den Zugriff auf persönliche Daten durch Hacker, wenn diese an das Passwort gelangt sind.

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Das Grundprinzip dahinter ist simpel: Die individuelle Identität muss hierbei immer durch zwei verschiedene Faktoren bestätigt werden. Dieses Verfahren können sogar ältere Menschen, die ein einfaches Seniorenhandy benutzen, mühelos verwenden und die Sicherheit ihrer Accounts oder Online Banking Zugänge erhöhen. Die Verifizierung basiert auf folgendem Prinzip:

  • Zunächst melden sich Bürger für den digitalen Behördengang bei dem zuständigen Onlinedienst der jeweiligen Behörde an. Die Anmeldung erfolgt auch weiterhin per Passwort und Benutzername.
  • Im Anschluss bekommen sie eine SMS mit einer Geheimzahl. Diese wird auf die hinterlegte Handynummer geschickt und muss für den weiteren Login eingegeben werden.
  • Als Alternative zu einer Geheimzahl ist auch ein Einmalpasswort möglich. Dieses kann über eine App auf dem Handy erzeugt werden. Auch hier ist im Anschluss die Eingabe auf der jeweiligen Webseite erforderlich.

Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt auf der Hand. Für einen Hacker sind Benutzername und Passwort allein nutzlos. Er braucht, um dem Verbraucher zu schaden, immerhin auch dessen Handy. Es gibt mittlerweile verschiedene Apps und Dienste, die eine einfache Nutzung der 2F-Authentifizierung möglich machen. Neu ist das Prinzip nicht. Bevor es sich im E-Government etabliert hat, war es bereits vom Online-Banking bekannt.

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