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Apps über Handyrechnung bezahlen: Darauf müssen Sie achten

Apps kaufen über Handyrechnung Telekom, Vodafon, O2Für die Bezahlung von kostenpflichtigen Apps oder In-App-Käufen sind verschiedene Zahlungsmöglichkeiten vorgesehen. Unter den „klassischen“ Bezahlmethoden befinden sich die Kreditkarte, die Paysafecard oder PayPal. Mittlerweile haben die Mobilfunk-Provider jedoch auch die Zahlung per Handyrechnung eingeführt. Dadurch können Sie einfach über Ihre Handynummer Apps in verschiedenen App-Stores kaufen. Worauf Sie beim Bezahlen über Handyrechnung achten müssen, erfahren Sie hier.

Viele Apps sind kostenlos. Dazu zählen beliebte Spiele, zahlreiche Organisationsprogramme oder die besten Sportwetten Apps. Andere nützliche Apps sind kostenpflichtig oder erlauben den Kauf von In-App-Gegenständen oder Premium-Versionen. Das einfache Bezahlen über die Handyrechnung wird dabei als „Carrier Billing“ bezeichnet. Kosten, die in App-Stores entstehen, können einfach über Carrier Billing bezahlt werden und tauchen auf der nächsten Rechnung auf.

Das funktioniert in der Regel problemlos und unabhängig vom Netzanbieter. Sowohl über die Handyrechnung der Telekom, als auch über Rechnungen durch 1&1, Vodafone, O2 und die Tarife der Drillisch-Marken, kann man Apps bezahlen. Bei der Nutzung einer Prepaid-Karte werden die Kosten entsprechend vom Prepaid-Guthaben abgehoben. Das Carrier Billing ist also auch bei günstigen Handys ohne Vertrag schnell und einfach möglich. Die Nutzung ist bei den drei großen Mobilfunkbetreibern in Deutschland für folgende App-Stores freigeschaltet:

  • Apple App Store
  • Google Play
  • Samsung Galaxy Apps
  • Windows Store
  • Blackberry World

Das Bezahlsystem ist auch bei vielen Mobilfunkdiscountern verfügbar, da sie ohnehin das Mobilfunknetz der großen drei Betreiber nutzen. Die Provider ziehen das Geld also vom Kunden ein und leiten es an die Ersteller bzw. Verkäufer der Apps weiter. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Carrier Billing im WLAN und im mobilen Internet.

Bei der Nutzung einer WLAN-Verbindung muss die Telefonnummer eingegeben werden, über die die Kosten abgerechnet werden sollen. Sie erhalten daraufhin eine Verifizierungs-SMS mit einem Code, den Sie auf der Webseite bzw. im Store eingeben müssen, um den Kauf zu bestätigen.

Befinden Sie sich hingegen im mobilen Internet, kann der Provider die Nummer einsehen, mit der die Internetverbindung aufgebaut wird, und leitet diese automatisch weiter. Eine manuelle Eingabe der Telefonnummer ist hier also nicht vonnöten. Dies ist natürlich nur mit einem Datentarif möglich.

Risiken bei der Zahlung über die Handyrechnung

Telefonrechnung fürs Bezahlen von Apps

Zahlreiche Apps sollen das Smartphone noch funktionaler machen. Die Bezahlung erweist sich derweil als immer unkomplizierter.

So bequem das auch klingt, bei der Zahlung über die Handyrechnung bestehen auch Risiken. Wird mit dem mobilen Internet die automatische Übertragung der Telefonnummer an den Drittanbieter ermöglicht, können Betrüger ebenfalls Zahlungen erhalten. Dies geht beispielsweise über unerwünschte Werbebanner vonstatten. Will man diese wegklicken oder möchte sich das Angebot näher anschauen, kann es passieren, dass ein Kaufvertrag geschlossen wird. Der Werbebanner agiert in solch einem Fall als Kaufbestätigung, wie ein Button mit der Beschreibung „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ o. Ä. Auch falsche Anzeigen wie eine Altersbestätigung können einen Kaufvertrag auslösen.

Solche betrügerischen Kaufverträge sind indes nicht rechtskräftig. Die gesetzlichen Regelungen, wie solch ein Button auszusehen hat, sind im § 312j des BGB festgelegt. Der Kaufvertrag ist demnach ungültig, wenn Produktmerkmale, eine etwaige Laufzeit, der Preis und Widerrufsinformationen fehlen.

Wie der Kaufvertrag entsteht, wird von den Providern jedoch nicht geprüft. Das bedeutet, dass auch unberechtigte Forderungen auf der Rechnung erscheinen. In solch einem Fall müssen Sie Widerspruch einlegen. Der Provider ist dann in der Pflicht und muss Nachweise über den Vertragsschluss und die Leistungen, die mit der Forderung einhergehen, erbringen. Auch wenn die Provider Sie an die Drittanbieter verweisen wollen, sollten Sie sich nicht abwimmeln lassen. Wenn der Mobilfunkanbieter die Forderung stellt, ist er auch der Ansprechpartner.

Um solche Probleme zu vermeiden, können Sie eine Drittanbietersperre bei Ihrem Provider veranlassen. Diese kann auch Ausnahmen enthalten, so dass Sie weiterhin gewollte Zahlungen auf diesem Wege leisten können. Über die Ausnahmen sollten Sie sich mit Ihrem Provider austauschen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat einen Musterbrief für die Drittanbietersperre erstellt. Solch eine Sperre ist auch sinnvoll, wenn Sie Ihrem Kind ein Smartphone zur Verfügung stellen.

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